Sonntag, 5. September 2010
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               Mammographie           

Als Mammographie wird das Röntgen der Brust bezeichnet. Dazu wird jede Brust einzeln in zwei Ebenen geröntgt, es werden somit vier Bilder erhalten. Um eine möglichst gute Bildqualität zu erzielen, muss die Brust zwischen zwei Platten ausgebreitet und etwas gequetscht werden, um für die Strahlen eine möglichst geringe Durchdringungsdicke zu erreichen. Lohn des mitunter unangenehmen Quetschens der Brust ist die geringere Belastung durch Röntgenstrahlen  sowie die bessere Beurteilbarkeit der Strukturen. Ziel ist Abweichungen von der Normalstruktur zu erkennen und zu beurteilen

Wann wird eine Mammographie durchgeführt? Prinzipiell sei vorausgeschickt, daß es eine Mammographie auf Wunsch alleine nicht gibt. Das Röntgengesetz verbietet die Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen ohne eine definierte Begründung. Gründe können sein: tastbare Knoten oder unklare einseitige Beschwerden die einer Klärung bedürfen. Auch ein höheres familiäres Risiko kann eine Mammographie veranlassen. Diese begründeten Mammographien werden als curative Mammographien bezeichnet als Gegensatz zu präventiven Mammographien. Lateinisch curare heißt heilen, praevenire heißt zuvorkommen, verhüten. Die Möglichkeit zur Vorsorgemammographie ohne eine der genannten Begründungen ist nur im Rahmen des Mammographie-Screenings möglich. Screening bedeutet Reihenuntersuchung an symptomfreien Frauen, vergleichbar mit den früheren Reihenuntersuchungen der Lunge. Frauen von 50 bis 69 (die Hauptrisikogruppe) werden dazu alle zwei Jahre eingeladen. Ansonsten weitere Informationen zum Screening siehe unter www.ein-teil-von-mir.de oder auch www.brust-check.de Kosten entstehen für Sie weder bei der curativen Mammographie noch bei der Screeningmammographie.

Wir führen seit Jahren die curative Mammographie durch. Inzwischen sind wir in St. Ingbert die einzigen Ärzte, die die Mammographie als curative Leistung auch außerhalb des Screening anbieten.

Die Veranlassung der Mammographie erfolgt entweder in unserer Sprechstunde oder durch den/die zuweisende(n) Arzt/Ärztin. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an uns, alles weitere wird dann besprochen.